Neue Verordnung über Fahrradabstellplätze
Die entsprechende Verordnung tritt am 1. November in Kraft, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mitteilte: „Ob für den Weg zur Arbeit oder zum Einkauf, das Fahrrad wird im Alltagsverkehr immer beliebter. Gute Abstellanlagen erleichtern seine Nutzung.“ Die Landesbauordnung schreibt Fahrradabstellplätze bereits seit einiger Zeit vor. Die Einzelheiten dieser Vorschrift wie Anzahl und Größe blieben jedoch den Kommunen überlassen. „Allerdings haben nicht alle Städte und Gemeinden die erforderliche Satzung erlassen“, erläuterte Al-Wazir. „Diese Arbeit nehmen wir ihnen jetzt ab, ohne die Kommunen dabei zu bevormunden. Sollte eine Stadt oder Gemeinde für ihre örtlichen Verhältnisse abweichende Regelungen treffen wollen, hat sie noch bis November Zeit dafür.“ Die Fahrradabstellplatzverordnung erfasst Wohnhäuser nur, wenn sie mehr als zwei Wohnungen aufweisen. Bei Schulen hingegen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler maßgeblich, bei Wohnheimen die Bettenzahl, bei Bürogebäuden die Nutzfläche, bei Theatern und Kinos die Anzahl der Sitze.