Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko
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Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. „Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten der Ministerpräsident und der Gesundheitsminister. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen.“ Die Minister unterstreichen: „Die Gefahr ist keineswegs gebannt.“
Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Sie werden auf den Homepages des Robert-Koch-Institutes und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration verzeichnet.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.